Re: Badesteg


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Abgeschickt von K.D. am 26 Mai, 2005 um 07:13:42

Antwort auf: Re: Badesteg von Robert am 25 Mai, 2005 um 14:34:10:

§ 93 Wassergesetz
Erfordernis der Genehmigung
(1) Die Herstellung und die wesentliche Änderung von baulichen Anlagen, auch von Aufschüttungen oder Abgrabungen, in und an oberirdischen Gewässern bedürfen der Genehmigung der Wasserbehörde. Dies gilt nicht, wenn sie einer gestattungsbedürftigen Benutzung oder der Unterhaltung eines Gewässers dienen oder beim Ausbau eines Gewässers hergestellt werden.


§ 18 Naturschutzgesetz
Eingriffe in Natur und Landschaft
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Als Eingriffe kommen insbesondere in Betracht:
1. die Errichtung, Erweiterung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen aller Art, auch von Verkehrswegen und -flächen, Leitungen und Masten sowie Sport- und Freizeitanlagen,
3. das Errichten von Anlegestellen für Wasserfahrzeuge und anderer schwimmender Anlagen,

Offensichtlich liegen diese Genehmigungen nicht vor. Wenn die zuständigen Behörden diese nicht erteilen, wird wohl auch der Steg beseitigt werden müssen. Auf jeden Fall müßt ihr mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren/Bußgeld rechnen, da ihr den Steg ohne Genhmigung gebaut habt.




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