Re: Teilung eines Grundstücks


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Co.Te. am 27 Mai, 2005 um 08:02:27:

Antwort auf: Teilung eines Grundstücks von Petra Winkler am 25 Mai, 2005 um 20:31:11:

Blöd gelaufen. Aber der Bauunternehmer wollte wohl so die Grenzen für sich vorteilhafter gestalten. Dann ist jetzt ein Grundstück eingemessen worden, was nicht geeignet ist, den kaufvertraglichen Verhältnissen zu genügen. Die Vermessung muss m.E. wiederholt werden, weil grob fehlerhaft. Richten Sie ein Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer und an den vermesser und nehmen Sie Ihr Einverständnis zurück. Ohne guten Anwalt werden Sie nicht ernstgenommen.


: Meine Eltern haben eine Teilfläche eines Grundstücks von ca. 2000 m² gekauft, um sich ein Häuschen zu bauen. Die andere Teilfläche hat der Bauunternehmer meiner Eltern gekauft. Für die Vermessung ist der Verkäufer zuständig, der dies in die Hände seines zweiten Käufers, den Bauunternehmer, gelegt hat. Im Notarvertrag meiner Eltern wurde die Grenze auf einem anhängenden Lageplan beschrieben und auch schriftlich vereinbart, dass die zeichnerische Darstellung vorrangig vor der ungefähren Größe von ca. 2000 m² ist. Zum Vermessungstermin hatte der Vermesser den Notarvertrag nicht vorliegen, sondern nur einen Lageplan. Anhand dessen wurde für uns eine Fläche von fast genau 2000 m² abgemessen ohne die Grenzen des Notarvertrages zu berücksichtigen. Nach einem heftigen Streit mit dem Bauunternehmer und zukünftigen Nachbarn haben meine Eltern das Protokoll des Vermessers mit den falschen Grenzen unterschrieben. Kann man jetzt dagegen vorgehen? Wenn ja, wie?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]