Re: Definition


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Gesendet von Peter Jungermann am 24 Februar, 2017 um 13:46:00:

Antwort an: Definition posted by Binder am 18 Oktober, 2013 um 10:55:11:

Guten Tag Herr/Frau Binder!
Ihre Anfrage ist zeitlos und hat auch uns eingeholt. Hier soll ein Feuerwehrhaus angebaut werden. Nach der HGO (Hessen) ist es eindeutig eine öffentliche Einrichtung und ein kommunales Gebäude. Es gibt Satzungen und Benutzungsordnungen für die Feuerwehr. Davon erfasst sind auch eine Aufzählung der Gebäude in den Ortsteilen. Dies ist aber nur für die Gebührenberechnung und -festsetzung tauglich. Baurechtlich gibt dies nichts her. Was ist den im Ergebnis aus Ihrer Anfrage geworden?
Gruß
aus Baunatal
Peter Jungermann



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