Garten zum Nachbarn bei Hanglage und Aufschüttung


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Abgeschickt von Stefanie am 01 Juni, 2005 um 12:36:26

Wir leben in Bayern. Wir haben ein EFH in Hanglage gebaut. Der Nachbar hinter uns, der bereits 6 vor uns gebaut hat, hat sein Grundstück aufgeschüttet zwecks Begradigung. Nun ist an der Gartengrenze ein ca 2m hoher und 7 m langer Abhang, der von unten durch eine Mauer und oben auf der Grenze durch einen Zaun gesichert werden muss.Im Jahr 2005 wurde das Haus verkauft und hat nun einen neuen Besitzer. Ergänzend muss man wissen, das dieser Abhang seit 10 Jahren mit Bodendeckern bewachsen war.Da diese hoch und wild wucherten, haben wir diese entfernt. Nun rieselt der Abhang bei jedem Regen herunter. Der neue Nachbar sieht hier eine durch uns geschaffene Gefahr, wir sehen die Gefahr durch seine Aufschüttung. Da es kein Nachbarrecht in Bayern zu geben scheint, suche ich eine Rechtsgrundlage oder einen Musterprozess.Die Frage ist nun, wer Mauer und Zaun bezahlen muss???



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