Re: Garten zum Nachbarn bei Hanglage und Aufschüttung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Simone am 15 Juni, 2007 um 10:48:39

Antwort auf: Garten zum Nachbarn bei Hanglage und Aufschüttung von Stefanie am 01 Juni, 2005 um 12:36:26:

Hallo, in solch einem Fall greift das so genannte Gewohnheitsrecht. Das heißt also was war zu erst da und was hat welchen Schaden verursacht, durch welche Maßnahme? Hat er den Hang aufgeschüttet und es bestand durch den Bewuchs keine Gefahr des Hangrutsches, war dies soweit in Ordnung. Durch das Abtragen der Pflanzen Ihrerseits haben Sie den Hangrutsch verursacht und somit das Problem, was im Vorfeld nicht bestand hervorgerufen. Die Schuld liegt wahrscheinlich bei Ihnen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]