Abgeschickt von Holger am 03 Juni, 2005 um 12:57:17
Hallo,
ist für einen Durchbruch (Durchmesser ca. 6cm) in der Aussenwand einer Eigentumswohnung die Zustimmung ALLER Miteigentümer (Mehrfamilienhaus) notwendig ?
Ist dies als bauliche Veränderung zu werten ? Es soll eine Leitung (Klimagerät) verlegt werden.
Gruß Holger