Re: Bin ich verpflichtet einen Zaun abzubauen, damit ein Nachbar seine neu zu bauende Garage verputzen kann? (NRW)


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Gesendet von Wahlamt am 06 März, 2018 um 07:46:05:

Antwort an: Re: Bin ich verpflichtet einen Zaun abzubauen, damit ein Nachbar seine neu zu bauende Garage verputzen kann? (NRW) posted by Bolanger am 23 April, 2010 um 20:32:56:

Moin,
wie ging die Sache den jetzt aus? Bin aktuell in der gleichen Situation, Haus und Gartenzaun steht seit 5 Jahren. Jetzt wird Grenzbebauung Garage durchgeführt und mein Zaun, Rabatten sollen weg, laut meiner Frau, meine Frau hat Sie mal zu mir verwiesen, mal abwarten.
Was mich hier trotzdem aufregt, ohne das im Moment genau zu wissen. Ich selbst hab meine Garage 50cm reingerückt, um Zugang über mein Grundstück zu realisieren und die Nachbarn (waren ältere Leute damals, so alt bin ich jetzt noch nicht :-))ist für mich eigentlich selbstverständlich, vor allem bei Grundstücksgrößen von 900qm.
Mich nerven hier die Architekten, Baumamt Stadt und Landratsamt, welche hier Vorschläge, Genehmigungen usw. ausstellen. Den Bauherren will ich nicht mal einen Vorwurf machen, ich denk wissen das auch nicht alles im Detail.
Ich sehe ja ein, das es durchaus Grundstücke gibt, wo man auf die Grenze bauen muss, bei 900qm allerdings nicht.

Danke


: Hallo,

: ich sehe die Sache anders. Es gibt meist ein Hammerschlags- und Leiterrecht. das heisst, dass Sie Ihrem Nachbarn Zutritt zu Ihrem Grundstück gewähren müssen, damit er Arbeiten an seinem Eigentum durchführen kann. Dann stellt sich immer die Frage der Verhältnismäßigkeit. So können Sie z.B. Ihrem Nachbarn nicht verbieten, den Zaun temporär zu entfernen, um seine Garage zu verputzen. Er hat nunmal keine andere Möglichkeit, als das von Ihrem Grundstück zu machen bzw. alle Alternativen wären unverhältnismäßig aufwändig vgl. zum Abschrauben des Zaunes und späteren Wiederanschrauben.

: Natürlich haben Sie ein Anrecht darauf, dass der Urspungszustand wiederhergestellt wird. Wie der Nachbar das anstellt, ist dann aber seine Sache. Er könnte ja auch den zaun abbauen, die Hecke entfernen, die Garage verputzen, anschließend die Hecke mit neuen, gleichgroßen Pflanzen wieder ranlegen und den Zaun wieder aufbauen. Dagegen könnten Sie dann wenig tun.

: Grüße,

: Bolanger


: : Hallo,

: : solange die Hecke und der Zaun auf ihrem Grundstück liegen, hat der Nachbar kein Argument, warum er ihr Eigentum entfernen darf. Und Sie haben kein Interesse an einer Beseitigung. Dann muss die Garage entsprechend verschoben werden, damit die das verputzen können...

: :
: : : Hallo!

: : : Auf dem Nachbargrundstück wird gebaut. Unser Haus steht seit 3 Jahren und ungefähr so lange ist unser Garten auf unserem Grundstück (also nicht auf der Grenze) mit Maschendrahtzaun eingezäunt. Hinter dem Zaun steht auf unserem Grundstück eine Hecke.

: : : Nun wurde das Fundament für die Garage auf dem Nachbargrundstück ausgehoben. Es geht bis an die Grenze. Der Vorarbeiter, Polier oder wer da das Sagen hat sprach meine Frau schon an, daß der Zaun oder die Hecke weg müsse, damit die Garage verputzt werden kann.

: : : Zaun würde ich mir ja noch gefallen lassen. Den kann man wieder aufbauen. Aber die Hecke will ich dafür nicht opfern.

: : : Wie sieht das rechtlich aus





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