Stützvorrichtumng bei Abgrabung


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Gesendet von Wolfgang Moritz am 30 März, 2018 um 12:39:26:

Hallo Experten-Team,
vor 23 Jahren wurde unsere Wohnanlage (4 E)mit Souterrainbereichen gebaut. Auf der linke Seite des Hauses erfolgte damals eine Abgrabung zwischen 30 cm bis zu 110 cm auf einer Länge von ca. 16 Metern. Die Abgrabung erfolgte zum Zwecke der Zufahrt zu den hinten gelegenen Carports und war mit dem Vorbesitzer abgestimmt.
Die Stützvorrichtung (9 cm starke H-Träger / Abstand je 100 cm / Innenfüllung 7 cm starke imprigniertes Schwellenholz) zum Nachbargrundstück erfolgte direkt an der Grundstücksgrenze, aber auf unserem Grundstück.
Jetzt will der neue Nachbar bauen - und bemängelt die Stützvorrichtung (die ja 23 Jahre erfolgreich gehalten hat), die aus seiner Sicht bei den Bauarbeiten beschädigt werden könnte bzw. die die Last der eingesetzten Geräte etc. nicht tragen würde. Der Bauherr meint, wir müßten jetzt für die entsprechende Stabilität sorgen.


Frage: Darf der der Bauherr unsere Stützvorrichtung
überhaupt beschädigen - und muss der Bauträger
nicht alles dafür tun, dass keine Schäden bei
uns entstehen ? Einerseits hat auf der erhöhten
Fläche schon immer das Auto des Vorbesitzer
gestanden -
und andererseits könnte dort ja möglicherweise
ein schwerlastiger Baukran etc. eingesetzt
werden.
Wie ist die rechtliche Situation ?




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