Re: Stützvorrichtumng bei Abgrabung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Markus Reinartz am 02 April, 2018 um 14:12:44:

Antwort an: Stützvorrichtumng bei Abgrabung posted by Wolfgang Moritz am 30 März, 2018 um 12:39:26:

Grundstückabgrabungen, sind genehmigungspflichtig. Hatten und haben Sie eine Genehmigung zur Abgrabung Ihres Grundstückes?

Wenn dass so wäre, haben Sie kein Problem. Andernfalls kann der Rückbau gefordert werden.

Bevor Sie danach fragen, nein, auch 23 Jahre helfen da nicht. Nachträglich genehmigt werden kann nur dass, was auch vor 23 Jahren genehmigungsfähig gewesen wäre.

Wäre es das (genehmigungsfähig) vor 23 Jahren gewesen, kann Ihre Abfangungswand, wie auch immer beschaffen, stehen bleiben und der Nachbar müsste dafür Sorgen, dass nichts passiert.

Allerdings sind getränkte Bahnschwellen zur Verwendung bei der Außenanlage verboten, weil gesundheitsschädlich.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

: Hallo Experten-Team,
: vor 23 Jahren wurde unsere Wohnanlage (4 E)mit Souterrainbereichen gebaut. Auf der linke Seite des Hauses erfolgte damals eine Abgrabung zwischen 30 cm bis zu 110 cm auf einer Länge von ca. 16 Metern. Die Abgrabung erfolgte zum Zwecke der Zufahrt zu den hinten gelegenen Carports und war mit dem Vorbesitzer abgestimmt.
: Die Stützvorrichtung (9 cm starke H-Träger / Abstand je 100 cm / Innenfüllung 7 cm starke imprigniertes Schwellenholz) zum Nachbargrundstück erfolgte direkt an der Grundstücksgrenze, aber auf unserem Grundstück.
: Jetzt will der neue Nachbar bauen - und bemängelt die Stützvorrichtung (die ja 23 Jahre erfolgreich gehalten hat), die aus seiner Sicht bei den Bauarbeiten beschädigt werden könnte bzw. die die Last der eingesetzten Geräte etc. nicht tragen würde. Der Bauherr meint, wir müßten jetzt für die entsprechende Stabilität sorgen.

:
: Frage: Darf der der Bauherr unsere Stützvorrichtung
: überhaupt beschädigen - und muss der Bauträger
: nicht alles dafür tun, dass keine Schäden bei
: uns entstehen ? Einerseits hat auf der erhöhten
: Fläche schon immer das Auto des Vorbesitzer
: gestanden -
: und andererseits könnte dort ja möglicherweise
: ein schwerlastiger Baukran etc. eingesetzt
: werden.
: Wie ist die rechtliche Situation ?
:





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]