Re: 3-Jahres-Frist zum Baubeginn


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Gesendet von SEKA am 15 Dezember, 2018 um 13:36:19:

Antwort an: 3-Jahres-Frist zum Baubeginn posted by Peter Denker am 08 Dezember, 2018 um 20:20:03:

§ 73 der aktuellen BauOrdnung von Berling (Geltungsdauer der Baugenehmigung) lautet auszugsweise:
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn 1. innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen wurde, oder ...

Maßgeblich für die Geltungsdauer ist also die "Erteilung", d.h. das Datum des Baugenehmigungsbescheides. Wann Statik und Brandschutznachweis erstellt oder geprüft werden ist unbedeutend.



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