Re: Versorgungsbeiträge und Ersterschliessung


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Abgeschickt von Markus Linden am 05 Juni, 2005 um 12:06:17

Antwort auf: Versorgungsbeiträge und Ersterschliessung von Roland Sigmund am 03 Juni, 2005 um 13:03:51:

Hallo, erstmal ist der Wortlaut der Rechnung für
`Wasserversorgung und Abwasserbeitrag` sehr merkwürdig.
Bei unserer Rechnung stand: `Rechnung für Herstellung eines Wasserhausanschlusses`
Die Rechnung belief sich auf EUR 1500 und wenn im
Notarvertrag steht, dass erschlossen gekauft wird, dann dürfen die Kosten nur ab Grundstücksgrenze erhoben werden.
MFG

: Hallo Zusammen,

: muss ich als Grundstückskäufer den Abwasser- und Wasserversorgungsbeitrag bezahlen, wenn ich ein Grundstück als voll erschlossen gekauft habe?

: Folgender Sachverhalt:
: Im Notarvertrag steht "Das Grundstück ist voll erschlossen. Der Verkäufer sichert zu, dass alle für die Ersterschliessung des Grundstücks anfallenden Erschliessungskosten und Anliegerbeiträge vollständig endabgerechnet und bezahlt sind".
: Ich habe das Grundstück gekauft, in der Annahme, dass diese Gebühren beglichen sind. Nun schickt mir die Gemeinde eine Rechnung über 3000 € für Wasserversorgung und Abwasserbeitrag. Der Sachbearbeiter meint, dass diese Gebühr erst mit dem Anschluss an ein Gebäude fällig wird.
: Dass der Anschluss von der Strasse bis zum Haus,(also die Zuleitung in den Keller)nicht immer dazu gehört, dass ist mir klar und das haben wir auch vertraglich vereinbart, aber was gillt denn überhaupt noch als voll erschlossen, wenn nicht einmal die o.g. Gebühren drin sind?
: Roland





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