Abgeschickt von Roland Sigmund am 06 Juni, 2005 um 10:21:22
Antwort auf: Re: Versorgungsbeiträge und Ersterschliessung von Erich Bauer am 03 Juni, 2005 um 16:58:20:
Hallo Herr Bauer,
vielen Dank für ihre Antwort.
Zu ihren Fragen:
- Bescheid über einen Abwasserbeitrag und Bescheid über einen Wasserversorgungsbeitrag auf Grund Paragraph 10 des Kommunalabgabegesetzes KAG in Verbindung mit der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung. Wortlaut: "Mit der Genehmigung der Anschlüsse für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist dass Grundstück beitragspflichtig geworden. Vor der Neubildung des Grundstückst war das Ursprungsgrundstück landwirtschaftlich geutzt".
Gruß
Roland Sigmund