Rettungsweg aus abgeschlossenem Hinterhof


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Gesendet von tjorven am 19 November, 2019 um 10:47:38:

Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt: ich möchte eine Nutzungsänderung beantragen für eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss Umnutzung zu einer Beherbergunsgsstätte mit max. 4 Personen. Der 2. Rettungsweg soll aus dem Fenstr in den Hinterhof gehen. Dieser Hinterhof ist nun leider durch Zaäune eingegrenzt und nur durch eine Hintertür, die ins Treppenhaus des angerendzenden Gebäudes führt zu verlassen. Diese Tür ist allerdings immer abgeschlossen.
Die Frage: zur Genehmigung der Fluchtwegsituation, kann man hier als Lösung festlegen, das ein Schlüssel zur Hinterhoftür gut kenntlich beim Fluchtfenster angebracht wird und Gäste bei Brand diesen nehmen und flüchten? Bleibt die Zugänglichkeit der Feuerwehr bei Rettung der Personen, über den Hinterhof, kann hier argumentiert werden, das die Eingangstür und Hinterhoftür von der Feuerwehr aufgebrochen werden kann/soll zum Retten? Danke im Voraus für Rückmeldungen. (Das Bauvorhaben ist im Stadtstaat Hamburg)Tjorven



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