Re: Instandhaltung bei Baulast ohne Nutzungsregelung


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Abgeschickt von M.Puckhaber am 06 Juni, 2005 um 16:02:08

Antwort auf: Re: Instandhaltung bei Baulast ohne Nutzungsregelung von M.Puckhaber am 31 August, 2004 um 09:22:31:

Vorläufiges Ergebnis

Damit das Ende nicht offen bleibt, hier kurz das vorläufig erzielte Ergebnis der Rechtsberatung:

Die Baulast beinhaltet kein Nutzungsrecht. Kosten für die Instandhaltung des Weges können wir ohne Nutzungsvereinbarung nicht vom Nachbarn einfordern. Wir haben daher durch einen Anwalt eine Frist gesetzt, nach deren Ablauf wir die Nutzung des Weges nicht mehr gestatten. (Grund ist die bei uns liegenden Haftung bei Unfällen sowie die starke Beanspruchung des Weges.) Der Nachbar hat die Möglichkeit, ein Notwegerecht geltend zu machen - was aber im konkreten Fall scheitert, weil er über ein eigenes Grundstück die Zuwegung herstellen kann.

Eine Nutzungsvereinbarung streben wir nicht mehr an :-)
Die Verpflichtung, gemäß Baulast eine Zuwegung für die Feuerwehr etc. nutzbar zu halten, bleibt uns - vorerst - erhalten...

Wäre eine Nutzungsvereinbarung getroffen worden, wäre sie nicht als Baulast, sondern als Grundschuld (Dienstbarkeit) im Grundbuch eingetragen worden.



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