Re: Instandhaltung bei Baulast ohne Nutzungsregelung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von M.Puckhaber am 31 August, 2004 um 09:22:31:

Antwort auf: Re: Instandhaltung bei Baulast ohne Nutzungsregelung von D.K. am 26 August, 2004 um 21:59:10:

Vielen Dank für den Hinweis. Besonders gefallen hat mir die Aussage, dass über die Baulast die Fläche bereitgestellt wird, nicht der Weg oder der Winterdienst. (Gibt es dafür auch eine belastbare Quelle?)

Wir haben in einem Notarrundschreiben (DNotI 1998/15) eine allgemeine Aussage gefunden, die sich auf einen anders gelagerten Fall bezog.
"...Während die Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und Eingriffsgrundlage gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründet, begründet sie keine entsprechende privatrechtliche Verpflichtung gegenüber dem aus der Baulast Begünstigten. Dieser hat weder einen zivilrechtlichen noch einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Nutzung entsprechend der eingeräumten Baulast. Um ein Nutzungsrecht des Begünstigten zu begründen, ist vielmehr noch eine gesonderte privatrechtliche Vereinbarung notwendig..."

Das Problem ist, dass wir gerade keine Nutzungregelung haben. Daher weiß ich auch nicht, ob wir aktiv werden können ohne Beteiligung des Nachbarn. Es bleiben nach meinem Gefühl prinzipiell drei Möglichkeiten:
1. Wir untersagen den Hausbewohnern die Nutzung, der Weg bleibt baulastgemäß für Feuerwehr und Notarzt frei. Das gibt böses Blut, da die Hausbewohner Mieter sind, die wir natürlich gar nicht treffen wollen.
2. Wir sanieren den Weg und fordern - zur Not klagen - den Anteil des hinteren Hauses ein, der den Löwenanteil ausmacht. Streiten wir uns dann hinterher über die Ausführung etc.?
3. Wir lassen alles wie es ist, bis der Weg unbefahrbar ist und der Nachbar selbst aktiv werden muss oder die Nutzung einstellt.

Bisher hat der Eigentümer des Nahcbarhauses wie gesagt das Gespräch verweigert.


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
html">Forum www.baurecht.de ]