Eintragung Baulast


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Abgeschickt von Eva - Maria Klein am 08 Juni, 2005 um 09:25:28

zwischen 2 Wohnhäusern besteht eine Einfahrt auf den Hof.
Wir sind Eigentümer des einen Hauses und der gegenüberliegende ist Eigentümer.
1 drittel des Weges gehört uns und die anderen 2 drittel dem Nachbarn.
Jetzt sollen wir die Genehmigung zur Durchfahrt von Baufahrzeugen erteilen, weil im unteren Bereich ein Eigentümer ein mehr Familienhaus bauen möchte.
Dieser hat allerdings ein eingetragenes Wegerecht über die Einfahrt.
Wir würden die Genehmigung erteilen, jedoch der gegenüberliegende Nachbar verweigert die Zusage.
Müssen wir eine Baulast eintragen und wenn warum und was sagt diese für uns aus.




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