Re: Baulast + Schallschutzgutachten NRW


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Abgeschickt von Dirk am 10 Juni, 2005 um 11:10:32

Antwort auf: Baulast + Schallschutzgutachten NRW von Stephanie Jäger am 04 April, 2005 um 14:05:02:

Hallo,

vor exakt dem gleichen Problem stehe ich auch, nur reicht bei mir lt. Bauaumt ein rechnerischer Nachweis.

Kennt sich hier jemand aus ? Ist ein derartiger Aufwand nötig?

Dirk Utman


: Hallo,

: wir möchten ein vorhandenes Einfamilienhaus umbauen, so dass zwei Wohnungen entstehen ( für Eltern + Tochter mit Familie ).
: Der Bauantrag wurde eingereicht mit Dachgauben im Dachgeschoss.
: Genehmigt wurde die Baugenehmigung mit Zwerchhäusern.
: Dies bedeutete eine erhebliche Erhöhung der Baulast, welche uns aber nicht mitgeteilt wurde.
: Wir bekamen nur die Mitteilung, dass der Bauantrag genehmigt sei und derjenige, welcher die Baulast unterschreiben sollte bekam einen gehörigen Schrecken.

: Hätte das Bauamt uns das mitteilen müssen, dass sich da eine Änderung ergeben hat? In der Baugenehmigung ist kein Wort davon zu lesen.

: Ausserdem steht drin, dass wir ein Schallschutzgutachten erstellen lassen müssen?
: Warum das? Es wird ein vorhandenes Einfamilienhaus doch nur mit Anbau und einem neuen Dach erweitert.

: Wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.





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