Re: Dachausbau ohne Genehmigung ?


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Abgeschickt von Lutz am 22 Juni, 2005 um 08:22:42:

Antwort auf: Dachausbau ohne Genehmigung !!! von maglen am 16 Juni, 2005 um 10:18:09:

Die Landesbauordnungen enthalten neben Rückbauverpflichtungen auch Bußgeldvorschriften. Ein anderes Problem sind die Abgaben, die durch die illegale Nutzung hinterzogen werden. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit und die Bußgeldhöhen sind allerdings zu gering um Dachausbauten/kelleraubauten und Anbauten zu verhindern, aber das ist lediglic meine persönliche Meinung.


: Lt. Bebauungsplan haben wir ein 2-Fam.Haus.Dach darf nicht ausgebaut werden. Rund um unser Haus sieht man, dass auch Dachgeschosse ausgebaut sind.
: Jetzt die Frage: Unser Sohn ist Fliessenlegen und Maurer und möchte sich das Dachgeschosss ausbauen.Was passiert, wenn das die Gemeinde (Bauamt)doch mitbekommt. Anschwärzen wird uns bestimmt niemand von den Nachbarn. Aber wenn alles fertig ist muss man auf der Gemeinde das Wasser beantragen. Was kann schlimmstenfalls passieren???
: Geldstrafe ???, Dachwohnung wieder in den ursprünglichen Zustand ???
: Mfg. Maglen




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