Re: Frist für Baugenehmigung


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 24 Juni, 2005 um 19:46:02

Antwort auf: Frist für Baugenehmigung von Birgitte am 23 Juni, 2005 um 11:44:03:

Guten Tag,

eine Genehmigungsfiktion, also ein Eintreten der Genehmigung infolge Zeitablaufs während dem nichts geschehen ist, setzt voraus, dass diese gesetzlich geregelt ist. Derartige Regelungen sind eher selten, erst recht, wenn damit die Entscheidung über eine Baulast verbunden sein soll.

Sie haben aber einen Anspruch auf Bescheidung innerhalb von drei Monaten, es sei denn, die Angelegenheit wirft Fragen von außergewöhnlicher Schwierigkeit auf.

Freundliche Grüße

Dr. Caspar David Hermanns


: Hallo,

: bei einer Überprüfung einer Baumaßnahme im Haus meiner Eltern wurde festgestellt, dass der bereits seit 20 Jahren vorhandene Wintergarten illegal erbaut worden ist. Das Problem ist, dass der Wintergarten nur 2,65 bis 2,80 von der Nachbragrenze entfernt endet. Der Nachbar hats sich bereit erklärt, ein Abstandsflächenbaulast für seine Flächen aufzunehmen, als er jedoch in der Bauaufsicht der Stadt erschien, hat sich der zuständige Sachbearbeiter geweigert, alles unterschriftsreif vorzubereiten. Die Baulast wurde daher nicht eingetragen. Dennoch haben meine Eltern im Juni 2004 einen Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung gestellt.
: Seitdem haben meine Eltern nichts mehr von der Bauaufsicht gehört (also weder Genehmigung, noch Hinweis auf fehlende Baulast, noch Ablehnung). Kann man nach über 13 Monaten Frist irgendwann davon ausgehen, dass der Antrag genehmigt ist oder eben nicht?

: Danke!





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