Re: Grundflächenzahl, Inanspruchnahme nach §19


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Abgeschickt von Erich Bauer am 27 Juni, 2005 um 20:11:25

Antwort auf: Grundflächenzahl, Inanspruchnahme nach §19 von Peter am 27 Juni, 2005 um 12:47:53:

Ist die in der Baunutzungsverordnung genannte Möglichkeit, hier auf 0,6 zu erweitern, Gesetz, oder kann die Baubehörde auch ablehnen?

Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, besteht ein Rechtsanspruch. Nur die weitere Überschreitung nach Satz 3 ist ins Ermessen der Behörde gestellt.





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