Auflagen und Beschränkungen für ein bebautes Grundstück mit Bach?


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Abgeschickt von Jürgen Liebmann am 28 Juni, 2005 um 09:43:41

Was ist zu beachten wenn man ein Grundstück mit Haus angrenzendem Bach besitzt (Gewässer dritten Rangs/Klasse) für das kein Bebauungsplan existiert (Alter Ortskern, Strassendorf). Gibt es spezielle Regeln bzw. Auflagen? Müssen solche Lasten dann nicht im Grundbuch eingetragen werden?
Wie kann das Grundstück genutzt werden (Gartenhaus, Spielplatz, Baumbepflanzung usw.)? Vor kurzem wurde das Wasserschutzgesetz in Hessen geändert. Dort wird von einer 10m Regelung gesprochen, die eine harte Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten auferlegt.
Es wird dort Unterschieden in Außen-und Innenbereich von zusammenhängend bebauter Ortsteile. Was sind die Regeln zur Festlegung des Außen- und Innenbereichs?





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