Abgeschickt von Nils Jagnow am 04 Juli, 2005 um 14:59:38
Antwort auf: Hilfe! GRZ Berechnung ist mir unklar!!!! von Stefan Winkler am 02 Juli, 2005 um 09:46:32:
Hallo
das Bauamt bezieht sich wohl auf § 21 Abs. 3 BauNVO, in dem es heißt:
Soweit § 19 Abs. 4 nicht entgegensteht, ist eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch überdachte Stellplätze und Garagen bis zu 0,1 der Fläche des Baugrundstücks zulässig; eine weitergehende Überschreitung kann ausnahmsweise
zugelassen werden:
1. in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten,
2. in anderen Baugebieten, soweit solche Anlagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs im Bebauungsplan festgesetzt sind.
§ 21 Abs. 3 bezieht sich explizit auf Stellplätze, § 19 Abs. 4 BauNVO auf Nebenanlagen (z.B. Terrassen etc.).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Nils Jagnow