Re: Hilfe! GRZ Berechnung ist mir unklar!!!!


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 04 Juli, 2005 um 14:59:38

Antwort auf: Hilfe! GRZ Berechnung ist mir unklar!!!! von Stefan Winkler am 02 Juli, 2005 um 09:46:32:

Hallo

das Bauamt bezieht sich wohl auf § 21 Abs. 3 BauNVO, in dem es heißt:

Soweit § 19 Abs. 4 nicht entgegensteht, ist eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch überdachte Stellplätze und Garagen bis zu 0,1 der Fläche des Baugrundstücks zulässig; eine weitergehende Überschreitung kann ausnahmsweise
zugelassen werden:
1. in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten,
2. in anderen Baugebieten, soweit solche Anlagen nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs im Bebauungsplan festgesetzt sind.

§ 21 Abs. 3 bezieht sich explizit auf Stellplätze, § 19 Abs. 4 BauNVO auf Nebenanlagen (z.B. Terrassen etc.).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Nils Jagnow





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