Grenzgarage


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Abgeschickt von marion flaig am 05 Juli, 2005 um 08:07:36

Hallo,

wir bauen momentan im Schwarzwald ein Wohnhaus mit Doppelgargage im Neubaugebiet. Gargae darf auf die Grenze gebaut werden was auch so genehmigt wurde. Jetzt ist die Holzkonstruktion direkt auf die Grenze gestellt worden. Nun macht unser Nachbar schräg, weil wir die Holzunterkonstruktion mit einem Putz, bzw. einer Verschalung verkleiden wollen...dann wäre die Grenze ca. 2cm überbaut!!! Er hat mit dem Anwalt gedroht. Ist das wirklich nicht erlaubt??
Danke euch jetzt schon für kompetente Antwort

MfG
Flaig



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