Re: Kleintierstall als bauliche Veränderung


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Abgeschickt von Christiane Pohle am 14 Juli, 2005 um 14:31:53

Antwort auf: Re: Kleintierstall als bauliche Veränderung von Trimm am 13 Juli, 2005 um 08:22:46:

Zuerst einmal vielen Dank für Ihre Hilfe!:-)
Das Problem liegt ja darin zu erörtern ob es überhaupt als Stall anzusehen ist, da es nicht begehbar ist wie ein üblicher Stall.
Uns liegt momentan daran dem Gegner den Wind aus den Segeln zu nehmen indem wir feststellen daß es keine bauliche Veränderung ist da es weder Kontakt zum Haus hat noch tragende Mauern, noch zur Nutzung für den Menschen bestimmt ist oder gewerblich genutzt wird.
Da sie sich mit dem Thema ja eingehend beschäftigen die Frage:Gibt es für das Land Brandenburg Bestimmungen welche Größen und Flächen benennen,welche unterscheiden wann eine bauliche Veränderung gegeben ist bzw. wann es ein Stall oder der gleichen ist?
Danke im Voraus.
Ch.Pohle
Da ich mich zur Zeit mit Nachbarschaftsrecht beschäftige und mich durch alle Seiten klicke,bin ich durch Zufall hierher gekommen.
: Einfach mal eine Baugenehmigung für die Hundehütte oder den Kaninchenstall oder das Schildkrötengehege oder das Meerschweinchengehege oder die Vogelspinnenhalteanlage beantragen und gucken was passiert! :-)

: Bei größeren Ställen gilt allerdings:
: http://www.justizportal-bw.de/vg/vgfrpraxis/vgprax05/Buhl2002.pdf


:
: : Dieses Gehege ist ist kein Gebäude und kann daher kein Stall sein. Ein Stall ist begehbar, was auf das Gehege nicht zutrifft.
: : Die Augumentation des Nachbarn ist Quatsch.
: : Näheres steht in jeweiligen Landesbauordnung.





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