Re: Gartenhaus


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Abgeschickt von Tilman Kluge am 19 Juli, 2005 um 13:51:06

Antwort auf: Re: Gartenhaus von Nils Jagnow am 14 Juli, 2005 um 10:46:11:

: Ein Rückbau Ihres Gartenhäuschens ist eine von vielen Maßnahmen, die die Stadt verlangen kann. Üblicherweise duldet die Stadt solche illegalen Vorhaben nach Zahlung eines Bußgeldes.

Da bin ich mir nicht so sicher, ob die Stadt auf diese weise rechtmäßig handeln würde. Denn das Bußgeld ist ein repressives Instrument, dessen Zahlung Illegalitäten aus der Welt schaffen würde. Eine "Duldung" hätte zur Folge, daß andere Hüttenbesitzer Gleichbehandlung verlangen würden.

Im Außenbereich kann zudem unabhängig von baurechtlichen Genehmigungspflichten oder Genehmigungsfreiheiten ein Eingriff in Natur und Landschaft vorliegen (§10 Abs.1 Nr.2 NatSchG BW, derzeit in Änderung), der naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig wäre.




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