Re: Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Tilman Kluge am 19 Juli, 2005 um 14:04:33

Antwort auf: Re: Baugenehmigung von Nils Jagnow am 11 Juli, 2005 um 14:37:57:

Eine Unterschriftenaktion bringt rechtlich nichts. Sie bringt auch politisch vor allem dann nichts, wenn es nur einen Betroffenen gibt. Auch ist von politischem Interesse, ob seitens der Unterzeichner bei der Offenlage des gültigen Bebauungsplanes damals die Gelegenheit wahrgenommen wurde, anzuregen, die erwünschte Garagen-Regelung einzutragen. Sonst hieße es "wer zu spät kommt....." (siehe Gorbi).

Mündliche Absprachen sind zwar auch rechtlich bindend, aber nur dann, wenn sie "wasserdicht" bewiesen werden können. Das ist nur selten möglich.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]