Re: Hilfe! GRZ Berechnung ist mir unklar!!!!


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2005 um 14:08:20:

Antwort auf: Hilfe! GRZ Berechnung ist mir unklar!!!! von Stefan Winkler am 02 Juli, 2005 um 09:46:32:

Die Darstellung der Gemeinde ist korrekt. Es wird in zwei Schritten ermittelt; zunächst die Grundfläche des Hauptgebäudes, dann die Grundflächen von Nebengebäuden, Garagen oder Stellplätze mit Zufahrten usw. Wenn das Hauptgebäude die zulässige GRZ noch nicht ausnutzt, alles zusammen aber überschreitet, wird geprüft ob alles zusammen nicht mehr als 50% über der zulässigen Grundfläche liegt.


: Laut Baunutzungsverordnung § 19 (4) kann man die GRZ um bis zu 50% überschreiten. Laut Bauamt ist das eine zusätzliche Bestimmung, d.h. bei GRZ 0,2 darf das Wohngebäude nur 20 % der Grundstückfläche haben und danach wir geprüft, ob mit Garagen die 50% nicht überschritten werden. Ist das richtig? Ich lese den Paragraph komplett anders und denke nur das die Regelung mit der 50%igen Überschreitung gültig ist! Wer kann mir helfen?

: Danke im Voraus


:
: § 19 (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von

: 1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
: 2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
: 3. bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,

: durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen.

: Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8.





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