Re: Erschließungskosten bei einem geplanten Siedlungsgebiet


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Abgeschickt von DLeu am 21 Juli, 2005 um 08:38:32:

Antwort auf: Re: Erschließungskosten bei einem geplanten Siedlungsgebiet von Erich Bauer am 20 Juli, 2005 um 22:09:18:

Also würde man nicht nur durch einen Wendehammer beeinträchtigt, der "plötzlich" ans Grundstück grenzt, man müßte auch noch dafür bezahlen ...
Ist die Beitragspflicht eigentlich irgendwie davon abhängig, ob man die neuen Straßen überhaupt nutzen kann ? Sprich: die einzige Zufahrt wäre weiterhin von der Hauptstraße aus, die ja bereits längst exisitiert und vom Wendehammer aus gäbe es gar keine Einfahrt/ kein Tor auf das Grundstück. Müßte man sich ggf. an den gesamten Kosten für die komplette Straße der "Neusiedler" beteiligen oder nur an den Metern, die ans Grundstück grenzen ? Und, hätten dann alle "Alteigentümer" Glück, deren Grundstücksrückseite nicht an die neue Straße grenzt ?

Vielen Dank für jeden Input bereits vorab ...



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