Re: Erschließungskosten bei einem geplanten Siedlungsgebiet


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Abgeschickt von Erich Bauer am 21 Juli, 2005 um 21:24:42

Antwort auf: Re: Erschließungskosten bei einem geplanten Siedlungsgebiet von DLeu am 21 Juli, 2005 um 08:38:32:

: Also würde man nicht nur durch einen Wendehammer beeinträchtigt, der "plötzlich" ans Grundstück grenzt, man müßte auch noch dafür bezahlen ...

So ist es!

: Ist die Beitragspflicht eigentlich irgendwie davon abhängig, ob man die neuen Straßen überhaupt nutzen kann ?

Nein, es kommt auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme an, nicht darauf, ob die Straße auch in Anspruch genommen wird.

:Müßte man sich ggf. an den gesamten Kosten für die komplette Straße der "Neusiedler" beteiligen oder nur an den Metern, die ans Grundstück grenzen ?

Alt- oder Neusiedler spielt keine Rolle, alle sind an den Kosten der gesamten Anlage zu beteiligen.

:Und, hätten dann alle "Alteigentümer" Glück, deren Grundstücksrückseite nicht an die neue Straße grenzt ?

Ja!





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