Ausnahmen bei Grenzbebauung?


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Abgeschickt von Peter Lenzschau am 21 Juli, 2005 um 10:42:15

Hallo,

ich habe einen Walmdachbungalow gekauft, der noch nach altem Baurecht gebaut ist und an einer Ecke bis auf 2;70 an die Grenze des Nachbargrundstückes reicht ist. Jetzt möchte ich die Dachform ändern (Satteldach)bekomme aber von meiner Nachbarin, die dort nicht einmal selbst wohnt, keine Baulast eingetragen. Das Nachbarhaus ist bestimmt 10m von der Grenze entfernt und die Ecke, um die es in auf ihrem Grundstück ginge, ist mit hohen Bäumen bewachsen. Sie hätte durch meinen Umbau keinerlei ersichtliche Nachteile. Gibt es in diesem Fall Erfahrungen mit Ausnahmeregelungen? Ansosten kann ich nur das gesamte Dach 40 cm nach innen setzen, was natürlich völliger Quatsch ist.
Ich wohne übrigens in Niedersachsen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Peter Lenzschau




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