Kosten für Gutachten


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Abgeschickt von Frank am 21 Juli, 2005 um 16:46:36

Wir haben zur Abnahme sämtlicher Gewerke einen neutralen Gutachter herangezogen, den wir auch privat bezahlt haben. Nun hat dieser Gutachter bei sämtlichen Abnahmen Mängel festgestellt, die beseitigt werden mussten. Dieses ist auch durch unseren Bauträger veranlasst worden. Jedoch sei angemerkt, dass ohne den von uns beauftragten Gutachter die Mängel weiterhin bestehen würden, bzw. dies sogar zu Folgeschäden geführt hätte.
Teilweise kam es sogar zu Streitfällen zwischen uns und dem Bauträger, die erst durch Anerkennung des Mangels durch unseren Gutachter beseitigt wurden.

Können wir die Kosten für den Gutachter unserem Bauträger nun in Rechnung stellen, oder müssen wir eigenständig die Kosten hierfür tragen?



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