Holz-Sichtschutz an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Jürgen Mertel am 22 Juli, 2005 um 15:05:26

ein herzliches Hallo und Hilferuf an alle die uns helfen können:
entlang der Grundstücksgrenze zu unserem Nachbarn soll aus Gründen der Privatsphäre ein Sichtschutz errichtet werden (l=12,50m, h=1,80m). Über andere Nachbarn wurde uns mitgeteilt, daß der direkte Nachbar Einwände gegen dieses Vorhaben hat und Schwierigkeiten machen wird.
Es sei erwähnt, daß entlang dieser Grenze bereits ein Maschendrahtzaun mit h=1,0m vom Nachbarn errichtet wurde. Unserer Ansicht nach ist dieser als Einfriedung zu werten.
Der Bebauungsplan sagt unter dem Punkt Zäune und Einfriedungen aus, daß Zäune eine max. Höhe von 1,20m haben dürfen. Über den Punkt Sichtschutz sagt der Bebauungsplan jedoch nichts aus. Da der Sichtschutz aus unserer Sicht hier keine Einfriedung darstellt (denn die Einfriedung ist ja in Form des Maschendrahtzaunes bereits vorhanden), ist dieser als separates Bauteil zu sehen, demnach müßten doch die die Bestimmungen der BayBo gelten, wonach ein Sichtschutz bis h=1,80m zulässig wäre (ohne Genehmigung und Einverständnis des Nachbarn). Ein Anwalt des Baurechts hat dies mündlich auch so bestätigt, jedoch fällt die Meinung des zuständigen LRA anders aus. Es sagt, daß es Gerichtsurteile gibt, wonach ein Sichtschutz als Einfriedung zu sehen ist(unabhängig davon, ob bereits ein Zaun existiert oder nicht).
Wer kann uns hier weiterhelfen? Wir möchten uns vorher 100%ige Gewissheit verschaffen, daß wir auf der juristisch sicheren Seite stehen.



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