Re: Illegale Umnutzung vor 1975 = Bestandsschutz?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juli, 2005 um 09:04:29

Antwort auf: Re: Illegale Umnutzung vor 1975 = Bestandsschutz? von Behrens am 22 Juli, 2005 um 19:07:35:

Der genaue Umfang und die konkreten Maßnahmen sollten in direkter Abstimmung mit Bauamt, evtl. Feuerwehr und einem kompetenten Architekten abgestimmt werden. Die Abstimmung und u. U. auch schriftliche Bestätigung der Vereinbarungen durch die Behörden schützt vor Nachforderungen.
Auch bei den näheren Fenstern ist m. E. eine G90-Verglasung möglich. Die Balken brennen zwar früher, halten aber i. d. R. über 90 Minuten bevor es zusammen bricht.

Die Zustimmung des Nachbarn ist grundsätzlich erforderlich, da Sie ja in das Recht des Nachbarn eingreifen und nicht umgekehrt.

:
: Danke für die Antwort!
: Für zu schließenden Fenster, die weniger als 5 m Abstand vom Nachbarhaus entfernt sind fordert das Bauamt die komplette Schließung.
: Für die Fenster über 5 m Abstand zum Nachbarhaus „genügt“ dem Bauamt (aus Sicht vom Brandschutz) eine F90 Verglasung.
: Das neue (seit mindestens 1975), hinter der Mauer befindliche Gefahrenpotential in einem Fachwerkhaus ist doch sicher sowieso groß, warum dann die Option mit der F90 Verglasung? – Die Balken brennen doch auch nicht erst nach 90 Minuten…..
: …oder kann das Bauamt (und wird) anschließend noch eine „richtige“ Brandschutzisolierung fordern?
: Konform Bauamt muss nach Abschluss vom Brandschutz (F90) der streitsüchtige Nachbar noch immer der illegalen Umnutzung (vor 1975) hinter der Mauer zustimmen.





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