Re: Illegale Umnutzung vor 1975 = Bestandsschutz?


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Abgeschickt von Behrens am 22 Juli, 2005 um 19:07:35

Antwort auf: Re: Illegale Umnutzung vor 1975 = Bestandsschutz? von Dirk Baumeister am 22 Juli, 2005 um 16:56:36:


Danke für die Antwort!
Für zu schließenden Fenster, die weniger als 5 m Abstand vom Nachbarhaus entfernt sind fordert das Bauamt die komplette Schließung.
Für die Fenster über 5 m Abstand zum Nachbarhaus „genügt“ dem Bauamt (aus Sicht vom Brandschutz) eine F90 Verglasung.
Das neue (seit mindestens 1975), hinter der Mauer befindliche Gefahrenpotential in einem Fachwerkhaus ist doch sicher sowieso groß, warum dann die Option mit der F90 Verglasung? – Die Balken brennen doch auch nicht erst nach 90 Minuten…..
…oder kann das Bauamt (und wird) anschließend noch eine „richtige“ Brandschutzisolierung fordern?
Konform Bauamt muss nach Abschluss vom Brandschutz (F90) der streitsüchtige Nachbar noch immer der illegalen Umnutzung (vor 1975) hinter der Mauer zustimmen.




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