Re: Aussentreppe in Abstandsfläche


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Abgeschickt von Gero am 26 Juli, 2005 um 08:01:02:

Antwort auf: Genehmigung einer Aussentreppe von Andreas Kellermann am 22 Juli, 2005 um 13:32:10:

Lesenswert sind § 6 Absatz 8 und 9 der Bauordnung.
In den Abstandsflächen sind abweichend von § 6 Absatz 1 untergeordnete oder unbedeutende bauliche Anlagen zulässig. Gehen Sie beim Bauamt vorbei und bitten Sie um einen Hinweis, wo das nachzulesen ist. So eine riesige Treppe ist m.E. schon anders zu bewerten als eine fast unsichtbare Kellertreppe. Aber die Behörde wird ihnen sicherlich kostenlos Nachweise in Kommentaren vorweisen können.


: Hallo zusammen,

: beim Ausbau einer Dachwohnung würde ich gerne eine Aussentreppe als neuen Eingang in den 1. OG anbringen. Leider kann ich dabei den Abstand von 3m zum Nachbargrundstück nicht einhalten.

: Die Treppe entspricht auch den Anforderungen eines "Untergeordneten Bauteiles".
: Der Genehmigungsantrag wurde jetzt mit der Begründung abgelehnt, das Haus, das 1956 erbaut wurde die 3m Abstand nicht einhält und die Treppe desshalb abstandsflächenpflichtig wird. Ich konnte leider in der Bayerischen Bauordnung nichts darüber finden. Ist das so richtig? Kann ich dagegen etwas unternehmen?

: Vielen Dank für die Hilfe!

: Mit freundlichen Grüßen

: Andreas Kellermann





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