Re: Denkmalschutz contra Investition


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 03 August, 2005 um 09:14:00

Antwort auf: Denkmalschutz contra Investition von Joachim Breitbach am 01 August, 2005 um 15:57:25:

Hallo,

sofern Sie (argumentativ) nachweisen können, dass das denkmalgeschützte Gebäude ohne Ihre Investition nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden kann, können Sie den Denkmalschutz komplett aufheben lassen und dann entsprechende Ändeurngen vornehmen.

Ich bezweifel allerdings, dass das bei einem Balkon funktioniert.

Sie sollten dennoch darauf bestehen, dass Sie die Gründe für die Ablehnung schriftlich erhalten, denn nur so können Sie sinnvoll in Widerspruch gehen. Falls Ihr Denkmalschützer der Aufforderung nicht nachkommt, könnte das in Klagefall zu Ihren Gunsten gewertet werden, da die Gründe für die Ablehnung für das Gericht nicht überprüfbar sind und die Ablehnung so einer Willkür-Entscheidung gleichkommt.



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