Re: Kosten für Sturmklammern für Dachziegel zuzüglich zum Fertighauspreis zu zahlen ?


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Abgeschickt von HMoritz am 03 August, 2005 um 17:33:48

Antwort auf: Re: Kosten für Sturmklammern für Dachziegel zuzüglich zum Fertighauspreis zu zahlen ? von Werning am 13 Juli, 2005 um 09:00:16:

Hallo,

die Fa. bleibt weiterhin stur. Sie kann es sich scheinbar leisten ihre Kunden zu verärgern.

Die Fertighausfirma nimmt die Leistung aus dem Gesamtenleistungsumfang heraus, wenn ich diese nicht gesondert bezahlen will, da dies nirgends in der Bau- Leistungsbeschreibung dargestellt ist. Weiter der Hinweis, was nicht in der Bau- Leistungsbeschreibung steht, gehört auch nicht zum Leistungsumfang. Ist doch klar? oder?

Auszug aus dem Schreiben der Fa.: "Sofern Sie die Verklammerung der Dachsteine selbst oder durch einen Dritten vornehmen lassen wollen bitten wir Sie, rechtzeitig vor Leistungausführung die entsprechenden Festlegungen der Statik zu lesen."

D.h., die Fa. baut das Haus nicht entsprechend der Statik auf. Ob das o.k. ist ?

In der Bau- Leistungsbeschreibung steht u.a. z.B. zur Bodenplatte:

Die Bodenplatte wird in Ortbetongüte C20/25 hergestellt. Die Stärke der Bodenplatte beträgt nach statischen Erfordernissen bis zu ca. 20 cm. Die erforderliche Bewehrung bis 8 kg/qm ist eingebaut. (Nicht enthalten sind höhere Anforderungen bzgl. Erdbebenzone 3 und 4 sowie Anforderungen resultierend aus Prüfstatiken).

Hier wird also auf evtl. Mehraufwendungen hingewiesen.

Dies hätte m.E. auch unter dem Punkt Dacheindeckung erfolgen müssen, um dies Mehraufwende nachträglich in Rechnung stellen zu können. Ist aber nicht der Fall.

Ich habe mich jetzt noch einmal an die Fa. gewandt, bevor ich rechtliche Schritte einleite und der Fa. mitteilen lasse, das ich von meinem Leistungsminderungrecht (Zurückhaltung des Differenzbetrages bei der Bezahlung) gebrauch machen werde, wenn die Leistung verweigert wird.

Wobei hier für mich auch noch die Frage offen ist, ob der Preis von 635 € gerechtfertigt wäre. So teuer kann es nicht sein, wenn vom Dachdecker im Randbereich jede 2. oder dritte Ziegel geklammert werden muss.
Ich habe noch keine Angebote eingeholt, um ggf. den Minderwert entsprechend anzusetzen.

Ich werde zu gegebener Zeit berichten, wie es weitergegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

HMoritz


: Hallo,
: habe das gleiche Problem. Kein Hinweis im vertrag, dass Sturmklammern und Schneestoppbügel gegen gesondertes Angebot zu verrechnen sind. Bleibe stur! Und Sie? Schon geklärt?
: Gruß aus Nürnberg
: w.

:
: : Liebe Forumteilnehmer,

: : ich habe bei BOS bzw. Bien-Zenker ein Fertighaus bestellt. Zu diesem Haus gehört auch ein Dach mit Standardziegeln entsprechend der Bauleistungsbeschreibung.
: : Kurz vor Baubeginn bekomme ich den endgültigen Aufbauplan mit Hinweis: "Da ihr Bauvorhaben in der Windlastzone III zur Ausführung kommt, müssen die Ziegel mit Universalsturmklammern befestigt werden. Mehrpreis 635,00 €"
: : In der Bauleistungsbeschreibung, der Bestandteil des Werkvertrages ist, wird nicht auf evtl. Mehraufwendungen hingewiesen. Damit gehört für mich die zusätzlich erforderliche Befestigung zum Gesamtpreis des Hauses und kann nicht im nachhinein zusätlich verlangt werden. Mit Abschluss des Vertrages war der Fa. bekannt, wo dass Haus gebaut werden soll.
: : Liege ich hier mit meiner Meinung richtig, wenn ich verlange die Mehrpreisforderung zurückzunehmen?

: : Gruß
: : HMoritz





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