Kein Bebauungsplan vorhanden - automatisch eine Mischgebiet mit der Folge, dass jeder einen Gewerbebetrieb jeglicher Art eröffnen kann ?


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Abgeschickt von Unglert, Josef am 04 August, 2005 um 08:25:12

Eine Gemeindeverwaltung gibt vor, dass für bestimmte Straßenzüge innerhalb einer Gemeinde kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorhanden ist. Heißt, das aber, dass dann ein Viertel automatisch kein reines Wohngebiet ist. Heißt das weiter, dass automatisch, jeder einen Gewerbebetrieb anmelden kann, unabhängig was der Sinn dieses Gewerbes ist oder müssen bestimmte Auflagen bezüglich Lärm und sonstige negativer Folgen eingehalten werden und wenn ja, welche ? Kann z.B. ein Bewohner, der sein Grundstück früher ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet hat, einen Kfz-Betrieb eröffnen und im Freien bis spätabends Fahrzeuge reparieren, ohne dass Rücksicht auf die umliegenden Nachbarn genommen werden muss ?





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