Re: Zustimmung indirekter Nachbarn bei Überfahrtsrecht


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Abgeschickt von Susanne am 05 August, 2005 um 09:02:45:

Antwort auf: Re: Zustimmung indirekter Nachbarn bei Überfahrtsrecht von Dirk Baumeister am 05 August, 2005 um 08:12:59:

Hallo!
Baugenehmigung haben wir, Haus steht jetzt auch schon (Rohbau). Das Haus steht nicht an der Grundstücksgrenze die in seine Richtung geht, sondern auf der anderen Seite. Ich weiß auch nicht, was er auf einmal für ein Problem hat. Sein Grundstück wird in keinster Weise durch unseren Bau beeinträchtigt. Meiner Meinung nach hat er kein Recht uns aufzufordern, dass wir ihn in unser Bauvorhaben einbeziehen. Oder sehe ich das falsch?
Gruß Susanne





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