Re: Zustimmung indirekter Nachbarn bei Überfahrtsrecht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 August, 2005 um 13:59:13

Antwort auf: Re: Zustimmung indirekter Nachbarn bei Überfahrtsrecht von Susanne am 05 August, 2005 um 09:02:45:

Wenn die baurechtlichen Vorgaben (Festlegungen des B-Plan o. ä.) eingehalten sind und eine gültige Baugenehmigung vorliegt, besteht m. E. keine Notwendigkeit das Bauvorhaben von den Nachbarn "genehmigen" zu lassen. Im Rahmen einer entspannten Nachbarschaft kann es natürlich schon sinnvoll sein, die Nachbarn zu einem Rundgang (Richtfest usw.) einzuladen.

Die Nachbarn wissen sowieso gerne alles besser, denn sie haben schließlich bereits Bauerfahrung ... und was schöner ist, wissen sie meist auch.

: Hallo!
: Baugenehmigung haben wir, Haus steht jetzt auch schon (Rohbau). Das Haus steht nicht an der Grundstücksgrenze die in seine Richtung geht, sondern auf der anderen Seite. Ich weiß auch nicht, was er auf einmal für ein Problem hat. Sein Grundstück wird in keinster Weise durch unseren Bau beeinträchtigt. Meiner Meinung nach hat er kein Recht uns aufzufordern, dass wir ihn in unser Bauvorhaben einbeziehen. Oder sehe ich das falsch?
: Gruß Susanne




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