Re: verdeckte Mängel beim Hauskauf


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Abgeschickt von Chorma am 21 Februar, 2005 um 15:45:36

Antwort auf: verdeckte Mängel beim Hauskauf von Ines Heinrich am 17 Februar, 2005 um 13:37:34:

Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht bei arglistiger Täuschung durch den Verkäufer. Wenn dem Verkäufer also der nicht behobene Wasserrohrbruch bekannt war, hätte er dies offenbaren müssen. Da er dies nicht getan hat, haftet er auf Schadensersatz. Dies jedenfalls dann, wenn ihm der Schaden bekannt war und er dies, wie Sie schreiben, offensichtlich verschwiegen hat. Der Schadensersatzanspruch umfasst auch die Miete, die Sie nun länger zahlen müssen.





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