Re: Vorgeschriebene Mindeshöhe bei Wohnräumen?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 August, 2005 um 18:06:07

Antwort auf: Vorgeschriebene Mindeshöhe bei Wohnräumen? von Cintia am 10 August, 2005 um 16:37:49:

Die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer beschreiben die Anforderungen an Aufenthaltsräume. Für NRW z. B. im §48 BauO NRW:
"(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben. Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen kann eine geringere lichte Höhe gestattet werden, wenn wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen. Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine ausreichende lichte Höhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht. [...]"

: Hallo,
: wir haben ein Reihenmittelhaus (Neubau) gekauft. Nun haben wir festgestellt, das die Raumhöhe im 1. OG nur ca. 2,26 beträgt. Das bedeutet für uns, dass wir einige Möbelstücke nicht mehr verwenden können.
: Nun suche ich nach einem Passus in der Bauverordnung, dass die Raumhöhe (Abstand Fussboden zur Decke) mindestens 2,30 m betragen muß - gibt es diese Vorschrift und wo kann ich sie nachlesen? Ich habe nur davon gehört!





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