Re: Sie haben Recht ...


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Abgeschickt von krabben2 am 12 August, 2005 um 10:48:01

Antwort auf: Sie haben Recht ... von Dirk Baumeister am 28 Juli, 2005 um 18:11:46:

Bei uns muß in SH bei 150 Bauantrag gestellt werden...ich hab von 1,60 auf 2,00 gebaut, ohne antrag, dann hat die Gemeinde die Genehmigung versagt.
Die Klage gegen die Versagung habe ich allerdings gewonnen, es hätte, da es sich um eine lichte Einzäunung handelt, ausnahme gewährt werden müssen.. Urteil ist rechtskräftig.
Gruß Krabben: ... an öffentlichen Verkehrsflächen sind Einfriedungen nur bis zu 1,0 m genehmigungsfrei; Alles höhere muß beantragt werden.

: : Hallo,
: : ich habe das örtliche Bauamt zur Klärung eingeschaltet. Dort verwies man auf das in NRW geltende Recht, dass an öffentlichen Wegen vorbei Zaun- und ähnliche Anlagen maximal etwa 1,20 erlaubt sind. Im konkreten Fall empfiehlt man einen offiziellen Bauantrag mit Genehmigungsverfahren. Für Zäune u.ä. über 2 m zu privaten Nachbargrundstücken ist ein Bauantrag ebenfalls zu stellen.
: : Gruss
: : R.Lang-Ae

: : : Grundsätzlich gehört ein solcher Zaun zu den "genehmigungsfreien Vorhaben". Im Rahmen eines Bebauungsplanes können allerdings Auflagen vorliegen, die die Ausgestaltung der Einfriedungen vorschreiben.





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