Sie haben Recht ...


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Juli, 2005 um 18:11:46

Antwort auf: Re: Sichtschutzzaun an öffentlichen Weg von Rainer Lang-Ae am 28 Juli, 2005 um 15:49:33:

... an öffentlichen Verkehrsflächen sind Einfriedungen nur bis zu 1,0 m genehmigungsfrei; Alles höhere muß beantragt werden.

: Hallo,
: ich habe das örtliche Bauamt zur Klärung eingeschaltet. Dort verwies man auf das in NRW geltende Recht, dass an öffentlichen Wegen vorbei Zaun- und ähnliche Anlagen maximal etwa 1,20 erlaubt sind. Im konkreten Fall empfiehlt man einen offiziellen Bauantrag mit Genehmigungsverfahren. Für Zäune u.ä. über 2 m zu privaten Nachbargrundstücken ist ein Bauantrag ebenfalls zu stellen.
: Gruss
: R.Lang-Ae

: : Grundsätzlich gehört ein solcher Zaun zu den "genehmigungsfreien Vorhaben". Im Rahmen eines Bebauungsplanes können allerdings Auflagen vorliegen, die die Ausgestaltung der Einfriedungen vorschreiben.




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