Re: Verputzen einer Grenzwand


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 17 August, 2005 um 09:51:29

Antwort auf: Verputzen einer Grenzwand von Torti am 17 August, 2005 um 08:15:40:

Hallo,

sofern keine Festsetzungen im Bebauungsplan bzgl. der Gestaltung definiert worden sind, haben Sie m.E. keine Möglichkeit.

Ich finde es ehrlich gesagt auch ein wenig befremdlich, dass Sie Ihrem Nachbarn vorschreiben wollen, was er mit seinem Besitz macht. Schließlich hat die Wandfarbe seines Hauses keine Auswirkung auf Ihre Gesundheit - und ein Wertverlust ist wirklich nur bei außergewöhnlichen Farben zu erwarten (das könnte dann aber auch fast schon wieder als Kunst durchgehen).
Wenn Sie Ihrem Nachbarn auch noch Böswilligkeit unterstellen, bevor er auch nur ansatzweise mit der Veroutzung angefangen hat, gehen Sie m.E. einen großen Schritt zu weit.

Naja, das ist meine Meinung und basiert nicht auf rechtlichen Grundlagen. Ich wollte Sie nicht kränken. Falls ich das getan haben sollte, tut es mir leid.



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