Umbau Fachwerkhaus


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Abgeschickt von Peter Schneider am 18 August, 2005 um 02:08:48

Unter welchen Umständen ist es in Baden-Württemberg erlaubt, in einem Fachwerkhaus im Dachgeschoss und in der Scheune eine zweite Wohnung zu schaffen? Dazu sind Umbauten im Haus und an der Außenseite (Gauben) erforderlich. Ist das genehmigungspflichtig? Ist es erlaubt, erforderliche neue Zwischendecken in der Scheune dadurch zu schaffen, dass Balken aus einem abgebrochenen anderen Haus benutzt werden? Muss die Statik überprüft werden (bei dem bestehenden Haus überprüft ja auch niemand die Statik). Sieht die rechtliche Situation anders aus, wenn in der Scheune noch eine dritte Wohnung entsteht? An wen wende ich mich, wenn ich als Nachbar Zweifel an der Lauterkeit des Bauvorhabens habe? Danke für etwaige Antworten. P.S.



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