Re: Doppelter Wasserschaden


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Abgeschickt von Chorma am 21 Februar, 2005 um 16:03:58

Antwort auf: Doppelter Wasserschaden von Chris am 11 Februar, 2005 um 13:47:58:

Offenbar bestehen noch Gewährleistungsansprüche. Das heißt, der Bauträger hat den Mangel vollständig zu sanieren. Auf den Vorschlag Versiegelung und regelmäßige Wartung brauchen Sie sich nicht einlassen. Sie weisen zurecht darauf hin, dass Sie Anspruch auf ein schimmelfreies Haus haben und der Mangel sich natürlich auch wertmindern auswirkt.

Daher können Sie auf einer umfassenden Sanierung bestehen. Falls sich der Bauträger darauf nicht einlassen will, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.




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