Doppelter Wasserschaden


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Abgeschickt von Chris am 11 Februar, 2005 um 13:47:58

Hallo, wir haben in 2004 ein Neubau gekauft. 4 Wochen nach dem Einzug haben wir im OG an verschiedenen Wänden starken Schimmelbefall festgestellt. Eine Leckageortung ergab eine nicht korrekt verschraubte Muffe am Toilettenspülkasten. Die Trocknungs- und Sanierarbeiten dauerten 6 Wochen und wurden am 23.12.2004 abgeschlossen. Einen Monat später, am 25.01.2004 haben wir erneut einen Wasserfleck an der Aussenwand zum Bad entedeckt. Erneut Leckageortung und dieses Mal wurde eine nicht korrekte Muffe am Kaltwasseranschluß der Badewannenmischbatterie entdeckt. Wieder Trocknugsarbeiten und jetzt das Problem. In beiden Fällen wurde eine Baubiologien hinzugezogen und dieses Mal wurde eine Belastung durch Schimmelsporen im Trittschallschutz mehrerer Räume festgestellt. Die Baubiologin ist der Meinung, dass Beste wäre den gesamten Estrich und Trittschallschutz zu entfernen, allerdings hat sie in Ihrem Gutachten geschrieben, dass es aus mikrobiologischer Sicht nicht unbedingt notwendig sei, wenn man den Boden versiegelt und die Versieglung regelmäßig wartet. Desweiteren tendiert der Boden natürlich bei Feuchtigkeit eher zur Schimmelbildung und beim einem Verkauf des Hauses müßten wir diesen "Mangel" anzeigen. Wer kauft dann noch ein solches Haus??? Die Versicherung des Sanitärunternehmens will sich "streng" an das Gutachten halten, also versiegeln. Der Bauträger, der laut Kaufvertrag für uns bei Schäden haften muss, bezieht sich ebenfalls auf das Gutachten. Der Auftraggeber des Gutachtens ist der Bauträber bzw die Versicherung des Sanitärunternehmens.
Wir stehen auf dem Standpunkt, für sehr viel Geld ein schimmelfreies Haus gekauft zu haben und möchten auch ein unbelastet Haus zurück haben (egal wie niedrig die Konzentration des Schimmels bzw der Sporen sind). Wir wollen jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen. Was müssen wir beachten und wie stehen die Chancen?


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