Re: Nutzungsänderung Keller in Wohnraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 August, 2005 um 08:15:10

Antwort auf: Nutzungsänderung Keller in Wohnraum von S.Wilhelm am 25 August, 2005 um 18:13:53:

Ein "Keller"-Raum kann i. d. R. kein Wohnraum werden, da er die Mindestanforderungen an lichte Raumhöhe (üblicherweise 2,40, siehe Bauordnung des jew. Bundeslandes) und Belichtung/Befensterung nicht erfüllt (Stichwort Aufenthaltsräume). Eine Nutzungsänderung muß in Form von maßstäblichen Bauzeichnungen mit Benennung der neuen Nutzung und den erforderlichen Antragsformularen beim Bauaufsichtsamt eingereicht werden. Das kann druch einen Architekten oder den Bauherrn selbst erfolgen. Die genauen Anforderungen an die Unterlagen erfahren Sie auch bei der zuständigen Baubehörde.

: Was muss ich beachten, wenn ich einen Keller/Fitnessraum in Wohnraum ändern möchte? Was kommen für Kosten auf mich zu und wie kann ich das Erledigen? Müssen auch die Nachbarn diesem Vorhaben zustimmen ??

: Brauche schnell hilfe !!!





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