Re: Wir haben zu viel Gebaut!


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 August, 2005 um 14:04:43

Antwort auf: Re: Wir haben zu viel Gebaut! von Tetzlaff am 26 August, 2005 um 11:09:37:

Den Baugenehmigungsstand kann man über Einsicht in die "Hausakte" bei der zuständigen Behörde (z. B. Bauamt oder Katasteramt) feststellen. Im übrigen ist diese Einsicht in die Hausakte allen Käufern von gebrauchten Immobilien zu empfehlen, da sie mit Grundbucheintrag in alle Rechte und Pflichten eintreten.

Wenn nicht eingetragene Gebäude auch nicht grundsätzlich genehmigungsfähig sind droht die Abrissverfügung auch dem neuen Eigentümer.

: Wir haben 1983 das Grundstück mit den darauf befindlichen Gebäuden übernommen. Die Vorbesitzer sind mitlerweile verstorben. Daher wissen wir nicht ob eine genehmigung vorliegt.





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